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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • AGB Allgemein

    Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Getränke-Mayer e. K.

    1. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Auftragserteilung vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

    2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird.

    3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet und ausgeliefert.

      Von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, sowie höhere Gewalt berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollten wir mit unseren Vertragspflichten in Verzug geraten, kann der Abnehmer erst nach einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können in diesem Falle nur geltend gemacht werden, wenn der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht.

    4. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und/oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Ware sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen.

      Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer lediglich das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass diese nicht zur Beseitigung der Mängel führt, bleibt ihm vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

       

      Weitergehende Ansprüche auch dritter Personen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

       

      Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen, ebenso wie nicht neue Ware, sind von der Gewährleistung nicht umfasst.

       

    5. Die Lieferung erfolgt nach den jeweils vereinbarten Konditionen. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers. Bei einer Bestellung unter 200,00 € Netto ohne Pfand pro Stopp erfolgt ein Aufschlag von 20,00 € zzgl. MwSt. Wird nur Öl bestellt, gilt Mindestabnahme von 10 x 10 l Kanister pro Stopp, ansonsten wird ein Aufschlag von 20,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

    6. Die Bezahlung unserer Rechnung ist sofort fällig ab Rechnungsdatum und hat ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel tritt die Erfüllung erst mit Eingang der Gutschrift ein.

      Nach Ablauf der genannten/vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 10% Zinsen pro Monat auf die Rechnungssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

      Alle nachträglich gewährten Vergütungen können zur Absicherung von offenen Warenforderungen verrechnet werden.

      Schecks, Wechsel und Banklastschriften werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ohne weitere Kosten für uns hereingenommen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vorlage und Protest. Sollte uns bekannt werden, dass der Kunde von Ihm gegebene Wechsel oder Schecks nicht eingelöst hat, sind wir befugt, die von ihm erhaltenen Wechsel/Schecks zurückzugeben und sofortige Barleistungen zu verlangen. Bei noch nicht erfüllten Verträgen können wir vom Vertrag zurücktreten.

    7. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden den Käufern nur leihweise überlassen.

      Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.

      Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Das Pfand wird dabei angerechnet.

    8. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 24 Monaten nach Lieferdatum oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben, so sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.

    9. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die Ware herausholen können.

      Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Käufer erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Sollten die abgetretenen Kaufpreisforderungen zu einer Übersicherung unsererseits von mehr als 20% der jeweils offenen Forderungen gegen den Käufer führen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüberhinausgehende Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.

    10. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

      Die Firma Getränke-Mayer e.K. führt bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einem anderen Unternehmen. Dafür kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an diese Unternehmen weitergeleitet und dort verarbeitet und genutzt werden.

      Der Vertragspartner willigt insoweit ein, dass die Firma Getränke-Mayer e.K. die personenbezogenen Daten des Vertragspartners an andere Unternehmen zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses weitergibt und die Daten von diesen Unternehmen verwendet werden, soweit dies zur Bearbeitung erforderlich ist.

    11. In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz andererseits beruht.

    12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für kaufmännische Kunden der Sitz der Firma Getränke-Mayer e.K.

    13. Diese Geschäftsbedingen gelten bis auf schriftlichen Widerruf auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse.

    Stand Mai 2018

  • AGB Allgemein

    1. Die Bestellung der Warenmenge sollte der Größe der Veranstaltung angepasst sein und ist mit dem jeweiligen Außendienstmitarbeiter abzustimmen.

    2. Für zurück gelieferte Ware wird eine Aufwandsentschädigung lt. Anlage erhoben.

    3. Der Kraftfahrer übernimmt die Rückware unter Vorbehalt. Die Endkontrolle und Zählung erfolgt in unserem Lager.

    4. Geöffnete, unsaubere und beschädigte Ware sowie unvollständige und nicht sortenreine Kästen werden nicht zurückgenommen. Es erfolgt die Berechnung und der Kunde kann die Ware im Lager der Firma Mayer abholen.

    5. Die Rücklieferung der Ware hat in unbeschädigten Originalkartons bzw. -kästen zu erfolgen. Flaschenweise Rücknahme ist nur bei Spirituosen und ab Flaschengröße 0,7l und größer möglich.

    6. Die Rechnungslegung erfolgt spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware.

    7. Im Übrigen gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Getränke-Mayer e.K. in der jeweils aktuellen Fassung.

    Anlage:

    Fassware 10l bis 50l 2,50€ / Fass
    Premix Container 2,50€ / Container
    Kastenware alle Gebinde 0,50€ / Gebinde
    Einwegware alle Gebinde 0,50€ / Gebinde
    Wein / Sekt Einweg + Mehrweg 1,00€ / Karton oder Kasten
    Spirituosen Größe 0,35l bis 0,02l 0,50€ / Gebinde
    Spirituosen Größe 0,7l und größer 0,50€ / Flasche
  • AGB Mietgegenstände

    1. Eine Miete ist nur mit dem Bezug von Getränken möglich.

    2. Die Preise für die Mietgegenstände verstehen sich für einen Wochenendzeitraum.

    3. Sollten diese nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, erfolgt eine Nachberechnung.

    4. Für verschmutzte Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr von 30,00 €/Stunde fällig.

    5. Fehlmengen und defekte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

    6. Eine Stornierung oder Änderung des Mietauftrages ist durch den Mieter oder Vermieter 14 Tage vor dem Miettermin schriftlich anzuzeigen. Sollten die Mietgegenstände nicht weiter vermietbar sein, sind 100 % der Mietgebühren fällig.

    7. Der Mieter verpflichtet sich, diejenigen Fassbiere der Brauereigruppe mit zum Ausschank zu bringen, die am Hänger werblich dargestellt ist.

    8. Die jeweilige Brauerei behält sich Sanktionen vor.

    9. Für Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur Ausschankstätte ist der Mieter selbst verantwortlich.

    10. Der Mieter ist für die Anmeldung des Ausschankes sowie für die Abnahme der Schankanlage durch die zuständigen Stellen selbst verantwortlich.

    11. Der Mieter ist für die Befahrbarkeit der Zufahrtswege am Veranstaltungsort selbst verantwortlich. Sollte der Mieter trotz schlechter Zufahrtsbedingungen den Transport anweisen, haftet er für alle eventuell entstehenden Schäden (auch an der Miettechnik).

    12. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    13. Im Übrigen gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Getränke-Mayer e.K. in der jeweils aktuellen Fassung.

    Preuschwitz,den .....................

    Mieter / Kunde ...........................

    Fa.Mayer e.K. .............................

    Stand November2015

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